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Racing-Events der Extraklasse

Allgemeine Bestimmungen


Für alle mit Event-Bahn geschlossenen Mietverträge gelten die nachfolgenden Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch Event-Bahn.

Nach der Erteilung eines Auftrages durch den Kunden erhält dieser einen Mietvertrag durch Event-Bahn. Der Auftraggeber sendet diesen innerhalb einer Woche unterzeichnet zurück.

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. 19% MWST. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Event-Bahn behält sich vor nach Vertragsschluss gegebenenfalls eine Anzahlung zu verlangen.

Je nach Entfernung zum Veranstaltungsort, Dauer und Zeiten der Veranstaltungen sowie bei Mehrtagesvermietungen stellt der Auftraggeber der Mitarbeiterzahl entsprechend Hotelzimmer / Frühstück in Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.

Für die Entladung der Module ist eine geeignete Zufahrt zur Location zur Aufbauzeit sowie unmittelbar nach der vereinbarten Betriebszeit erforderlich. Ein ausreichend großer Stellplatz für einen Transporter (2,80 Meter hoch, 7 Meter lang) ist sowohl am Veranstaltungsort sowie auch am Hotel erforderlich. Zusätzliche Parkgebühren werden dem Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Die im Angebot und Mietvertrag angegebenen Kosten für Auf- und Abbau gelten für einen gut zugänglichen Einsatzort im Erdgeschoss ohne Treppen. Für weitere Etagen ist ein Lastenaufzug erforderlich, ist dieser nicht vorhanden oder ergeben sich weitere Schwierigkeiten bei dem Zugang des Aufbauortes berechnet Event-Bahn gegebenenfalls einen entsprechenden Aufschlag. Für den Aufbau werden je nach Umfang ca. 2 Std. benötigt, gleiches gilt für den Abbau.

Die Module werden von Event-Bahn Mitarbeitern betreut. Eine Anmietung ohne Personal ist nicht möglich. Bei Events mit sehr hohen Gästezahlen oder mehreren Modulen stellt der Auftraggeber nach Absprache eigene Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung. Event-Bahn kann gegen Berechnung zusätzlich zum Rennbahnpersonal auch eigene Hostessen einsetzen.

Die Betriebszeit der Rennbahnen beträgt in der Regel 6 Std. Nach Vereinbarung und gegebenenfalls zusätzlicher Berechnung kann diese verlängert werden. Je nachdem zu welchen Tageszeiten und für welche Dauer die Betreuung erfolgt sorgt der Auftraggeber für die Verpflegung der Event Bahn Mitarbeiter. Bei Veranstaltungen mit durchgehendem Betrieb behalten wir uns vor kurze Pausen einzulegen. Während dieser Zeit ist kein Betrieb möglich.

Zusätzlich zu den angegebenen Aufbaumaßen der Module wird Platz für Teilnehmer und Zuschauer benötigt. Eine 220 Volt Steckdose in der Nähe des Aufbauortes muss vorhanden sein.

Die Benutzung der Event Bahn Module erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden die Event Bahn Mitarbeiter verursachen sind Haftpflichtversichert. Wir behalten uns vor Personen die den Anweisungen der Event Bahn Mitarbeiter nicht folgen oder auch stark alkoholisierte Besucher vom Rennbahnbetrieb auszuschließen.

Beeinträchtigungen oder Störungen des Betriebes die nicht von Event Bahn beeinflusst werden können berechtigen nicht zur Minderung des Rechnungsbetrages.

Bleiben die Event Bahn Module z.B. bei Mehrtagesveranstaltungen in einem öffentlich zugänglichen Raum außerhalb der Betriebszeit stehen so hat der Auftraggeber für eine ausreichende Bewachung bzw. Sicherung der Module zu sorgen.


Im Falle einer Stornierung gelten folgende Fristen:

Vorab von Event-Bahn erbrachte Leistungen wie z.B. Kosten für ein Branding – Pokale – Hotelkosten _ Planungskosten o.ä. werden im Falle einer Stornierung in vollem Umfang berechnet.

Stornierungen bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 30% Stornokosten des vereinbarten Mietpreises berechnet

Stornierungen ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50% Stornokosten des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Bei Stornierungen ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag zahlbar.

Wird eine abgesagte Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt erfolgt eine 50%ige Erstattung zuvor berechneter Stornokosten.


Für etwaige Genehmigungen durch öffentliche Stellen wie Ordnungsamt, Gema usw. ist der Auftraggeber zuständig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen.

Wir sind stets bemüht unsere Webseite aktuell zu halten sowie die Richtigkeit der Inhalte zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen werden wir die Inhalte umgehend prüfen und gegebenenfalls entsprechend ändern oder entfernen. Eine Haftung übernehmen wir erst nach dessen Kenntnis.

Alle auf der Webseite von Event Bahn veröffentlichten Fotos und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung durch dritte bedarf ausnahmslos der Zustimmung durch Event Bahn, bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Gerichtsstand ist Halle/Westf.